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Privathaftpflicht

Abgesichert in jeder Lebenslage – das ist unser Anspruch

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich, ob in der Freizeit, beim Sport oder im Alltag: Ein Missgeschick kann Ihnen schnell passieren. Damit bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden für Sie genauso schnell alles wieder in Ordnung kommt, bieten wir Ihnen passende Lösungen.

Wieso Privathaftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Aufgaben einer Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt sämtliche Kosten.

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens 5 Mio. Euro gewählt werden, besser ist natürlich auch eine höhere Summe.

Zu beachten gilt bei Sachschäden:
Hier wird, außer der Versicherer hat eine gesonderte Klausel, nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.

Weitere Haftpflichtrisiken

Neben Ansprüchen aus der Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftungsfälle für den privaten Haushalt, die besonderen Schutz durch zusätzliche Versicherungsprodukte benötigen. Hier eine Auswahl:

  • Selbständige
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Grundstücke und Immobilien
  • Heizöltank
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Hausbau

Gerne helfen wir Ihnen und stellen Ihnen Ihr persönliches Angebot zusammen.

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